Die Wertstoffhöfe sind, unter strengen Voraussetzungen, geöffnet. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
 
– An den Wertstoffhöfen der Gemeinden sind, ebenso wie am Wertstoffhof des Landkreises Kitzingen, ausschließlich dringende und unaufschiebbare Anlieferungen zulässig (Beispiel: Wohnungsauflösungen wegen Ende des Mietvertrags, Wertstoffe in großer Menge, die aufgrund der Wohnungsgröße nicht gelagert werden können, etc.).
 
– Nicht dringende Anlieferungen dürfen schon aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkung nicht erfolgen, da sie keinen Grund darstellen, die eigene Wohnung zu verlassen. Dies gilt insbesondere für Grünabfälle, welche auch ebenso gut temporär auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert oder über die Biotonne entsorgt werden könnte. Verzichten Sie bitte daher auf die Anlieferung von solchem Grünschnitt.
 
– Es werden maximal zwei Personen gleichzeitig in den Wertstoffhof eingelassen. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Anlieferung ein.
– Zwischen allen Personen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kooperation.